In Italien wird bis 2026 ein neues System zur Immobilienbesteuerung eingeführt werden, das dann 2026 in Kraft treten wird. Der aktuelle Ministerpräsident Mario Draghi erklärt im Zusammenhang mit dem neuen Ermächtigungsgesetz, dass es hierbei um Transparenz beim Grundbuch gehen soll. Geisterimmobilien sollen entdeckt werden und das alte Katastersystem aus dem Jahr 1939 abgeschafft. Die Immobiliensteuer soll sich jedoch nicht erhöhen.
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Aktuell gilt das Katastersystem von 1939
Tatsächlich wird in Italien aktuell noch das alte Katastersystem von 1939 angewandt, das so manche schwerwiegenden Ereignisse wie den Zweiten Weltkrieg hinter sich ließ. Die aktuellen Katastererhebungen stammen noch aus dem Jahr 1989, also vor 33 Jahren, in denen sich am Besteuerungssystem und den erhobenen Daten nichts geändert hat.
Für Mario Draghi machen diese Zahlen keinen Sinn. Sie haben keinen Berechnungshintergrund. Es gibt keine Logik:
„Die Einführung von ICI, IMU, die Abschaffung von ICI, die Einführung von TASI wurden immer auf der Grundlage nicht vorhandener Werte vorgenommen, die keinen Sinn ergeben“.
Mario Draghi, Ministerpräsident Italien, 2022
Keine Steuerhöhungen geplant
So soll nun das neue Gesetz in Kraft treten, bei dem der Ministerpräsident beschwört, es gäbe keine Steuererhöhung – zumindest bis 2026:
„Das Ermächtigungsgesetz bringt keine Erhöhung der Besteuerung von regulär registrierten Immobilien mit sich. Niemand wird dafür mehr Steuern zahlen“.
Mario Draghi, Ministerpräsident Italien, 2022
Doch was sieht die Grundbuchreform vor?
Das Ziel ist es, die bestehenden Immobilien bis 2026 zu kartieren und die Katastererträge anzupassen. Draghi bezeichnet dies als eine „Transparenzmaßnahme“. Artikel 6 der Steuerreform dreht sich um die Anpassung der amtlichen Werte der Liegenschaften. Diese sind für die Festsetzung der Immobiliensteuer maßgeblich.
Sollten sich Geisterimmobilie, sprich Immobilien, die nicht oder komplett falsch besteuert werden und Immobilien, die nicht ordnungsgemäß registriert wurden, gefunden werden, so sollen die Werte angepasst und auf den Marktwert abgestimmt werden.
Immobilien werden Werte zugewiesen
Bis Ende 2025 soll nach der Reform jeder Immobilie ein Verkaufs- und ein Mietwert zugewiesen werden. Dann werden die aktuellen Werte als Maßeinheit verschwinden und der Zuweisung eines Referenzwerts pro Quadratmeter Platz machen.
Wird es Steuererhöhungen geben?
Gemäß dem Tagesblatt Corriere della Sera könnte es durchaus zu Steuererhöhungen kommen. Wenn man die im Grundbuch erfassten Durchschnittswerte der Häuser und die durchschnittlichen Verkaufswerte vergleicht, die vom Finanzamt auf der Grundlage der durchgeführten Transaktionen erfasst werden, so kann in Mailand die Immobiliensteuer von aktuell 1.303 Euro auf 3.573 Euro für eine 80 qm Wohnung steigen. Dies entspräche einer Erhöhung von 174 Prozent. Legt man die gleichen Daten in Rom zugrunde, so könnte dort die Immobiliensteuer von 1.581 auf 2.474 Euro steigen, sprich um 56 Prozent, in Bozen um 284 Prozent und in L’Aquila um 27 Prozent.
Jedoch dies sind alles wage Berechnungen. Fakt ist, dass bisher Draghi erklärt hat, dass es keine Steuererhöhungen für Immobilien geben wird. Dies steht auch schwarz auf weiß in seiner Steuerreform.